Rechtliche Hinweise
Veranstaltungsbezogene Genehmigungen
Die Durchführung von Veranstaltungen unterliegt den jeweils geltenden gesetzlichen und kommunalen Vorschriften. Erforderliche Genehmigungen richten sich nach Art, Umfang und Ort der Veranstaltung. Zuständig sind die jeweils verantwortlichen Behörden (z. B. Ordnungs‑ oder Bauamt) der Stadt oder Gemeinde, in der die Veranstaltung durchgeführt wird.
Verantwortlichkeiten
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Einholung veranstaltungsbezogener Genehmigungen projekt‑ und ortsabhängig. Die konkrete Zuständigkeit ergibt sich aus den lokalen behördlichen Vorgaben.
Haftungsausschluss
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